Resumee und Widerspruch

OP 2012 03 20kDie BI Holzhausen verwahrt sich ausdrücklich gegen die sie belastende und unzutreffende Darstellung durch Herrn Landrat Fischbach und durch die Gemeinde Bad Endbach im Artikel der Oberhessischen Presse vom 20. März.

Mit einer "Alles-oder-Nichts-Forderung" sind wir zu keinem Zeitpunkt aufgetreten, sondern  waren stets an einem für alle Parteien tragfähigen Kompromiss interessiert !

Uns "unehrliches Taktieren" vorzuwerfen entbehrt jeglicher Grundlage. Fakt ist, dass uns seitens Bad Endbachs und des RP wichtige Informationen (z. B. beantragte vollumfängliche Akteneinsicht) vorenthalten wurden, die in den Mediationsgesprächen zur Kompromissfindung von großer Bedeutung gewesen wären.

Als Beispiel sei hier genannt, dass Bad Endbach

  • die Verträge für 5 Windkraftanlagen bereits am 7. Januar unterzeichnet hat. Das haben wir über
    die Presse erst am 13. März erfahren. Dadurch waren bereits die wichtigsten Fakten nämlich Anzahl und Größe der Anlagen festgelegt
  • die Gemeinde Bad Endbach hat außerdem am 24.2.2012 den Antrag auf „Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baumaßnahme“ wiederholt gestellt und persönlich am 24.2. am Mediationstag übergeben. Dieser Vorgang wurde uns erst am 14.3. bekannt.
  • weiteres Beispiel: Am 20.02. wurden die Antragsunterlagen seitens der Gemeinde Bad Endbach um  ein gegen die Interessen der Bürger von Holzhausen wirkendes überarbeitetes Schallschutzgutachten ergänzt - ebenfalls ohne Kenntnis der BI. Hier wird die Windfläche als de facto Industriefläche deklariert und Holzhausen als "Fläche, angrenzend an eine Industriefläche" ausgewiesen mit all den damit verbundenen Nachteilen.

Der BI wurde zu diesem Zeitpunkt noch glaubhaft gemacht, dass die Antragsunterlagen noch nicht komplett vorliegen würden, zumal die Gemeinde Bad Endbach um Verlängerung der Vorlagefrist bis zum 16.03. gebeten hatte.

In der vierten Sitzung (29.2.) sollte über Alternativstandorte gesprochen werden. Zu Beginn  dieser Sitzung erläuterte der Gutachter Döpel die Überlegungen der Gemeinde Bad Endbach mit dem Ergebnis, dass nur die bestehende Planung in Frage kommen könnte. Lediglich eine WEA (1 oder 3) könnte nach erfolgreicher Überprüfung seitens RP auf die Paulskoppe (Standort 6) verschoben werden. Das war kein Kompromiss, sondern eine klare Absage an die Mediation. Daraufhin wurde auf Initiative von Herrn Bohl die bekannte „Ideenskizze“ (WEA1 auf Standort 7, WEA3 fällt weg, WEA5 auf Standort 8 und WEA 2+4 bleiben) entwickelt. Bad Endbach ergänzt den Standort 6, da das Bürgerwindrad für den Standort 8 vorgesehen war. Die Vertreter Bad Endbachs kündigten ihre Beschlussfassung auf den längst festgelegten 12.3. (Gemeindevertretersitzung) an und schlossen eine weitere Mediationssitzung aus.

Aber schon am nächsten Tag lenkt Bad Endbach ein, nachdem Herr Bohl sich bereits vorher für eine Fortführung der Mediation ausgesprochen hatte.

Seitens des RP wurde der Standort 7 aus artenschutzrechlichen Gründen abgelehnt und Standort 8 aus artenschutzrechlichen Gründen als kritisch gesehen. Standort 6 liegt in der Vorrangfläche und wurde somit als unproblematisch angesehen.

Es wurden aus dem Plenum heraus neue Konstellationen aufgezeigt. Herr RP Witteck teilte zwischendurch auf Nachfrage mit, dass nach aktuellem Sachstand aus naturschutzrechtlicher Sicht die Standplätze 3 und 4 nicht genehmigungsfähig seien übrigens aus demselben Grund, der zur Ablehnung des vorgeschlagenen Standorts 7 geführt hat. Der dann gefundene „Kompromissvorschlag“ Standorte 2, 4 (bzw. alternativ 1) und 5 zu bauen und um den Standort 6 zu erweitern, stellt eine erhebliche, einseitige Benachteiligung Holzhausens gegenüber der „Ideenskizze“ dar. Dieser „Kompromissvorschlag“ konnte so kein allgemeingültiger Konsens sein, da wichtige Zugeständnisse gegenüber der BI z.B. keine weiteren WEAs auf lange Sicht am Standort Hilsberg zu bauen.

Eine Zustimmung zu diesem für Holzhausen erheblich schlechteren Kompromiss ist nur schwer vorstellbar zumal dafür auch zwingend eine Rückversicherung bei den ca. 1300 Mitgliedern notwendig gewesen wäre. Eine diesbezügliche Entscheidung sollten die BI Holzhausen und die IG Steinperf gemäß getroffener Vereinbarung bis zum 2. April abfragen. Dass eine Rodungsgenehmigung für 3 Standorte (1, 2, 5) vor den Ergebnissen der Mitgliederversammlungen erteilt wurde, entbehrt jeder Grundlage und widerspricht dem Geist der Mediation und jeglicher Fairness. Auch das Angebot, die Mitgliederbversammlung binnen 1 Woche abzuhalten(so geschehen) ändert bei den Verantwortlichen nicht die Vorgehensweise. Bei Rodung werden Fakten geschaffen. Das konnten wir so nicht akzeptieren. Dieses Vorgehen wurde uns durch ein einstimmiges Votum auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung bestätigt.

Unsere Einwände zum Kompromissvorschlag wurden allen Mediationsteilnehmern unmittelbar nach Protokollerhalt zugesandt.

Der BI „unehrliches Taktieren“ oder eine „alles-oder-nichts-Mentalität" zu unterstellen ist schlicht falsch und wird mit aller Entschiedenheit zurück gewiesen. Der Eilantrag des NABU zur Verhinderung der Rodungsarbeiten kann daher nur als zwingende Reaktion verstanden werden, um weitere Fakten hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bedenken zu verhindern.