Nach Recht und Gesetz?

recht und gesetz1kAm Morgen des 25.1.2012 (einen Tag nach dem "Energiegipfel" in Holzhausen) erreicht uns ein Anruf aus Bottenhorn, in dem uns mitgeteilt wird, dass der Artenschutzgutachter der Gemeinde Bad Endbach mit 2 Autos im Gebiet der Windanlagen unterwegs ist. Nach einigem Suchen finden wir sie in einen engen Zufahrtsweg zum alten Steinperfer Steinbruch.

Nach der ersten Kontaktaufnahme und Belanglosigkeiten erhalten wir die Informationen, dass hier "Kartierungarbeiten" für die Gemeinde Bad Endbach durchgeführt werden, ob das denn auf Veranlassung des gestrigen "Energiegipfels" geschehe etc. Sie bitten uns wegzufahren, stellen sich schließlich 200 m weiter im Bereich des ehemaligen Diabaswerkes ab.

recht und gesetz2kNach einer ca. 15-minütigen Beratung, die in einem Auto der Kartierer stattfindet, wird allerdings wieder an die ursprüngliche Stelle zurück gefahren. Diesmal wird auf der Straße geparkt. Wir erklären, dass wir gerne dabei sein würden, würden gerne etwas über Karierungsarbeiten lernen etc.. Wir stellen uns vor, erfahren, dass einer Biologe, ein anderer "quasi"-Biologe (Student der Biologie) sei sowie Herr Gall (Dipl. Geograf). Wir geben uns mit Namen und als Holzhäuser zu erkennen und sprechen das überaus mangelhafte Artenschutzgutachten an. Auf unsere Feststellung, dass das Gutachten dem RP doch vorliege und was denn hier noch zu tun sei, erhalten wir als Antwort, dass "nachgearbeitet" werden müsse.

recht und gesetz5kBei unserem Lernprozess zu den Kartierungsarbeiten stellen wir folgendes fest: Die Gutachter laufen 30 - 40 m versetzt durch den Wald, bleiben nach ein paar Minuten stehen, lauschen, schauen in die Baumwipfel und gehen nach ein 3 - 4 Minuten weiter. Das vollzieht sich mehrmals und nach einer Wegstrecke von ca 200 m trifft man sich zusammen, um mit der Karte den nächsten Abschnitt zu besprechen. Uns reicht es und nach ca. 3/4 Stunde ist uns die Nachkartierung des Büro Galls deutlich.

Folgende Fragen tun sich auf:

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  • Warum wird hier "nachkartiert", obwohl doch schon ein zu genehmigendes Gutachten vorliegt?

  • Können die Feststellungen eines Biologen, eines Biologiestudenten und eines Dipl. Geografen aus dem Kreis Friedberg, indem sie im Januar ein paar Stunden durch den Wald laufen, wissenschaftlich haltbare Ergebnisse liefern, den Anspruch der Genehmigungsfähigkeit erfüllen?

  • Werden hier Gutachten "passend" gemacht?

  • Ist das, was hier abgelaufen ist, nach "Recht und Gesetz" geschehen, wie der Regierungspräsident auf dem Energiegipfel in Holzhausen mehrmals erläuterte?
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  • Wird diese Vorgehensweise dem Anspruch eines umfassenden Artenschutzgutachtens gerecht, wo doch in ein paar Wochen bereits Bäume gefällt werden sollen?

    recht und gesetz7kWir bitten alle, die die Autos des Gutachterbüros in der Umgebung der "Konzentrationszone" sehen, uns dies telefonisch zu melden.



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Folgende Kommentare von Fachleuten erreichen uns mittlerweile zu der Vorgehensweise und Absichten des Gutachterbüros:

- Was will er mit seinen "Biologen" denn jetzt im Wald eigentlich finden? Er kann z.Z. allenfalls Höhlenbäume zählen!

- Anhand des "Leitfadens für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen" kann jeder selbst sehen, wie so ein Gutachten aufgebaut sein muss und was zu beachten ist. Auf einen Blick findet man hier auch schnell den Schutzstatus der einzelnen Arten und deren Gefährdungsgrad in Hessen.