Karpenstein, Hans, Rechtsanwalt für Bad Endbach

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Lieber Leser,

die Ausführungen des für die Bad Endbacher Windräder arbeitetenden Rechtsanwalts Hans Karpenstein haben uns echt berührt. Ausgelöst durch seinen Vortrag wurden wir im Laufe der Veranstaltung immer unruhiger und unentspannter hinsichtlich der vorgetragenen Inhalte besonders im Hinblick auf dem Hilsberg. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, diesen Vortrag in dieser Form zu veröffentlichen.

Die zitierten Inhalte sind in diesem Vortrag gefallen.  Wir haben nichts beschönigt oder herbeigedichtet. Zudem haben wir das unten stehende von Publizisten und Rechtsberatern absegnen lassen.

Das was wir als ein absolutes Desaster am Hilsberg empfinden, bezeichnet der Rechtsanwalt Hans Karpenstein als "sein Lieblingsprojekt".

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Bad Endbachs Rechtsanwalt Hans Karpenstein

Am 30.10.2014 hatte eine Delegation der BI, begleitet von einem Rechtsbeistand, Gelegenheit, einen Vortrag des Rechtsanwalts Hans Karpenstein für Bad Endbach an der Uni Gießen mit dem Thema „Windenergie im Wald – fachliche und rechtliche Probleme“ zu erleben. Neben Studenten erkannten wir Windradlobbyisten, z.B. den hess. BWE-Vorsitzenden Wierlemann (Planer WEA Gladenbach), sowie eine Reihe bekannter Gesichter aus dem RP Gießen (Dr. Ivo Gerhards (Regionalplaner), Dennis van den Berg (Sachbearbeiter WEA Hilsberg), Rechtsberater Stroh, sowie einige weitere des Dez 43.1). Der joviale Umgang untereinander lässt sogleich vermuten: man kennt sich.

Gleich zu Beginn outete sich Karpenstein als Windkraftfan, der in verschiedenen Naturschutzorganisationen tätig und als Vogelkenner bekannt sei („es gibt keinen, den ich nicht kenne“). Mit seinen – frei laufenden, aber gut erzogenen - Hunden sei er oft in der Natur unterwegs und außerdem ein guter Kenner der Fauna. Im Folgenden unterstreicht Karpenstein seine besondere Vorliebe für Windanlagen:

  •              Enercon als europäischer Onshore Marktführer sei schon „fast legendär“ und „wenn Enercon etwas sagt, wird es schon stimmen“.
  •              Er kritisiert den TÜV-Süd, der schon nachweislich 30 Windflächen falsch ausgewiesen habe.
  •              Er kritisiert weiter die Politik von Merkel und Gabriel, die eingeknickt seien und die EEG-Förderungen einbremsten. Das müsse unbedingt wieder berichtigt werden.
  •              Die Regionalplanung des RP bekam ebenso „ihr Fett weg“: es könnten standortabhängig Pachten bis zu 100.000 €/Jahr für WEA-Vorrangflächen bei einer Laufzeit von 20 – 25 Jahren erzielt werden. Man könne sich ja ausrechnen was bleibt, wenn eine Kommune keine Vorrangflächen ausgewiesen bekommt. Die Gemeinden im für WEA-Standorte geeigneten Vogelsberg seien z. B. in der Regel arme Gemeinden. Trotzdem würden wegen der dortigen Vogelschutzgebiete eigentlich sehr geeignete Standorte nicht als Produktionsflächen für WEA ausgewiesen. Jeder m/s weniger hätte Auswirkungen auf den Ertrag. Bei den ausgewiesenen 5,75 m/s in 140 m Höhe könnte man eine Anlage nicht mit Rendite betreiben, das wisse er heute schon.
  •              Als kleineres Fauxpas möge man noch den Spruch Karpensteins werten „wenn der Wind nicht scheint und die Sonne nicht weht“, ABER - und das ist ernst gemeint - „meistens weht der Wind, wenn die Sonne nicht scheint und umgekehrt“!!!
  •              Es könne zwar auch zu Eisabwurf kommen, aber „der Mercedes unter den Windradbauern Enercon hat das zu 90% im Griff. Die anderen üben noch“.
  •              Unproblematisch sei auch der Abstand zur Wohnbebauung ab 650m wegen Lärm, Schattenschlag und Lichteffekten. Man könne die Rotoren ja abschalten. Bei einem 492 entfernt stehenden Haus am Hilsberg hätte er, wenn er vorher gefragten worden wäre, Bad Endbach eher empfohlen, weiter weg von dem Haus zu bauen. Aber mit Hilfe des Herrn van den Berg (Sachbearbeiter RP Gießen) und dessen Einzelfallprüfungen zur Sichtbedrängung und seiner (Karpenstein’s) „genialen Idee, die WEA als „Langsamläufer“ zu beschreiben“, hat die Entscheidung vor dem VGH Kassel „gehalten. Es war knapp, aber es hat gehalten.“
  •              Deutlich kritisierte Karpenstein allerdings wieder das RP, da wohl wieder zu viele Einwendungen bei der Neuaufstellung des         Regionalplans berücksichtigt         würden. Außerdem wünsche er sich ein „abgemagertes schnelleres Verfahren“ bei der Genehmigung mit weniger Klagemöglichkeiten für die Naturschutzverbände.

Einen wesentlich größeren Hemmschuh bei den Genehmigungen sieht Karpenstein allerdings in der Berücksichtigung des Artenschutzes:

  •              So höre man ständig von der Zerstörung des Waldes. Er gehe mit seinen Hunden noch jeden Tag joggen und müsse immer wieder feststellen, dass sich nicht viele Menschen im Wald aufhalten. Meistens würde er auf dieselben Leute treffen.
  •              An Hochhäusern und Hochspannungsleitungen kämen jährlich tausende von Vögeln um. Im Lahntal bei Marburg „seien 2 Schwarzstörche an einer gerade mal 1000 m langen Leitung“ umgekommen. Nach der Dürr-Liste des LUGV Brandenburg sei gerade mal 1 Schwarzstorch Totschlagopfer durch WEA zu verzeichnen. Und dieser wäre, „so der Betreiber, dahin geschleift worden“. Das sei der eindeutige Beweis dafür, „dass diese Art nicht schlaggefährdet ist“. In der Liste windkraftsensibler Arten stehe der Schwarzstorch nur, weil er ein so seltenes Tier sei.
  •              „die Artenschredderei, die man von Anfang an der Windkraft unterstellt, findet an WEA‘s nicht statt“. Das könne er als Windkraftfreund, Anwalt und Hobbyornithologe sagen. Aber wenn man unter einem Windrad schaut, dann wird man immer 50 – 100 Vögel pro Jahr finden.
  •              Fledermäuse sind allerdings „ein neues Problem“, denn deren Ortungssystem ist nachts nicht geeignet, den Rotoren auszuweichen. Dass sich Fledermäuse „da oben rumtreiben, das konnte keiner wissen, denn wer kann schon nachts 140 m hoch schauen.“ „Aber sie tun es, das ist sicher. Einzelne Arten fliegen so hoch.“ Dadurch gäbe es Massenschläge von ziehenden Fledermäusen, die durchaus 12 km /Nacht wandern können. „Das alles sind wahnsinnig viele Schwierigkeiten“, bei der die Windkraft Grundlagenforschung betreibe, obwohl es eigentlich vom Bundesverwaltungsgericht nicht verlangt würde.

Im Folgenden geht Karpenstein auf die einzelnen Vogelarten ein:

  •              Der Baumfalke sei ein kleiner rasanter Vogel wie der Mauersegler, der ebenso schnell fliegt. „Um ihn zu beobachten und festzustellen, fliegt er über das Windrad oder nicht und wie oft, der kann diese Frage nur beantworten, wenn er lügt.“
  •              Der Schwarzmilan hätte eine gesicherte Population. Der Rotmilan sei seit der Wende auf einem absteigenden Ast, die Rotmilanbestände seien zusammengebrochen. Die Dürrliste berge „fantastische Unsicherheiten“ hinsichtlich der Schlagopfer. Der Rotmilan sei deutlich schlag gefährdet. Er nannte die Sicherheitsabstände zu den Horsten von 1000 m (Rotmilan), 3000 m (Schwarzstorch) und 1000 m (Fledermaus). „Diese Abstände müssen wir nun aushalten“ ist sein Fazit. Für eine Fledermausart (Mopsfledermaus) sei der Abstand „noch viel schlimmer“ (5000 m). Man solle den ganzen Aufwand mit den Gutachten lassen und stattdessen Detektoren an die Gondel hängen.

Anschließend widmet sich Karpenstein dem Hilsberg, seinem „Lieblingsprojekt“:

  •              Im Zuge des 492 m entfernt stehenden Einzelhauses, erfährt der Sachbearbeiter des RP van den Berg ein besonderes Lob, der eigens Fotos angefertigt habe, um keine Sichtbedrängung zu dokumentieren. Der VGH und das Verwaltungsgericht hätten das „durchgewunken“.
  •              Das rein kommunale Hilsbergprojekt Bad Endbachs solle dazu dienen, den Haushalt zu sanieren. Dann sei der NABU gekommen, um das Projekt zu beklagen. Man sei auf den NABU zugegangen und habe dann ausgehandelt, Ackerflächen in Grünland zu verwandeln, Freileitungen abzubauen, einen Standort zu streichen, usw.. Dabei sei es dann „zugegangen wie beim Metzger: darf‘s ein bisschen mehr sein“. Diese Ausgleichsmaßnahmen halte ein solches Projekt ohne weiteres aus, so dass der NABU die Klage zurückzog. Anschließend komme der „örtliche Vogelschutzverein um die Ecke“ und klagt. Da gingen dann die selbsternannten Vogelkundler mit ihrem Hund an der Leine durch den Wald und meinten irgendwelche Vögel gesehen oder gehört zu haben. Dabei könne es doch nicht sein, dass diese Personen z.B. da und dort den Rotmilan gesehen haben und das der Behörde mitteilen, nachdem der Vogelzug begonnen habe, der Vogel also weg sei. Die Behörde würde darauf anspringen, und der Betreiber müsse bis zum nächsten Jahr warten und neue Erhebungen machen. Dieses obwohl die Betreiber zuvor teure Gutachten bei Experten in Auftrag gegeben hätten, die das Vorkommen dieser Vögel nicht festgestellt hätten.
  •              „Das Ding ist dann durchmarschiert bis zum VGH und hat gehalten.“
  •              Die Entscheidung des VGH war am 28.1. und das Rodungsfenster nur bis zum 28.2. offen. „Wir haben dann den Wald gerodet, dass die Fetzen nur so flogen“.

Zu den Tieren des Hilsbergs äußerte er sich wie folgt:

  •              Die Wildkatze spiele schon eine große Rolle bei den Naturschutzverbänden. Allerdings habe der Artenschutzgutachter keine Wildkatze gesehen. Hinter seinem Haus würden 2 Katzen wohnen, die von einem Kater bedient würden; „man findet keine Wildkatze, wenn man nicht ganz bewusst danach sucht“. Außerdem seien „die hessischen Wälder voll von Wildkatzen. Was soll eine Wildkatze auch in 140 m Höhe“.
  •              Für den Uhu könne man keine Raumnutzungsanalyse machen. Da der Uhu nur über den Kamm fliegt und „keinen Grund hat, in Höhe der WEA’s zu fliegen,“ wäre das dann „über die Einschätzungsprärogative der Behörde gelöst worden.“
  •              „Auf der anderen Seite hatten wir dann einen Rotmilanhorst in 900 m Entfernung. Dann kam der Vogelschutzverein und sagte, wir haben aber einen neuen Horst in nur 400 m in der Nähe der WEA’s“. Das wäre dann aber 3 Wochen später gewesen, nachdem die Genehmigung bereits ergangen sei und hätte deshalb keine Bedeutung mehr für das Genehmigungsverfahren gehabt.
  •              Um ein Haselhuhn festzustellen, könne man noch so oft durch den Wald laufen und keines finden. Es fliege nur 3 m hoch über dem Boden. Außerdem sei es vom Aussterben bedroht und sei „deshalb nur noch vorübergehend ein Problem“. Der Raubwürger sei auch fast ausgestorben.

 

In der sich anschließenden kurzen Diskussion wurde nochmals die Glaubwürdigkeit der örtlichen Vogelkundler durch Karpenstein gerügt, die zur Verzögerung führen würden. Als der die Diskussion führende Professor Dr. Lange fragte, ob das nicht legitim sei, wenn es letztendlich dazu diene, berechtigte Interessen durchzusetzen, sagte Karpenstein sinngemäß, dass die Eingaben dieser Personen doch Falschaussagen („Fakes“) seien und dadurch enorme wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt würden.

Der eingangs erwähnte joviale Umgangston der sich kennenden WEA-Größen fand auch in der Verabschiedungszeremonie seine Fortsetzung. Während der Veranstaltung war jedoch auch ein merkliches Kopfschütteln unter den Zuhörern zu den verschiedenen Äußerungen Karpensteins zu vernehmen, die daraufhin auch die Veranstaltung verließen.